Glossar
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Arbeitnehmerüberlassung
Ein Arbeitnehmer wird von jobs in time - seinem Arbeitgeber - einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen. Dabei treten für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche, tarifvertragliche und gesetzliche Arbeitnehmerrechte in Kraft.
Arbeitsschutzgesetz
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz beinhaltet die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Arbeitszeitgesetz
Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Deutschland. Es ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Zweck des Gesetzes ist nach § 1 ArbZG, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.
Arbeitszeitkonto
Die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden etc.) des Mitarbeiters wird festgehalten und mit der arbeitsvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnet. Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich geschuldet, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben auf, ansonsten ein Defizit.
Auftragsspitzen
Auftragsspitzen bedeuten ein höheres Arbeitsaufkommen als es normalerweise in einem Betrieb herrscht. Zur Abfederung von Auftragsspitzen greifen Unternehmen zeitweise auf flexibles Personal zurück.
